Tarifabschlüsse im GAH (2023)

Tarif

Einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf die Regelungen eines Tarifvertrages haben nur Mitglieder der tarifvertragsschließenden Gewerkschaft.

Natürlich zahlen die Arbeitgeber meist freiwillig an alle Beschäftigten das tariflich vereinbarte Entgelt. Kommt es aber zum Streit z.B. vor dem Arbeitsgericht, gehen Nicht-Mitglieder leer aus.

Außerdem lässt sich nur mit Kenntnis des genauen Inhaltes eines Tarifvertrages kontrollieren, ob alle Regelungen wirklicheingehalten werden. Den kompletten Tarifvertragstext mit allen Einzelheiten erhalten Mitglieder im Betrieb über Vertrauensleute oder bei der nächstliegenden Geschäftsstelle von ver.di.

Wer noch nicht Mitglied ist, kann dort auch einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Noch schneller könnt ihr natürlich online Mitglied werden.

Infos zum aktuellen Tarifabschluss in einem bestimmten Bundesland gibt es in der folgenden Übersicht, sortiert nach Tarifgebieten.

  • Baden-Württemberg

    Abschluss vom 23.06.2015(Tarifbereich GAH):

    • Die Löhne und Gehälter werden ab dem 01.06.2015 um 2,7% und ab dem 01.04.2016 um weitere 2,0% erhöht
    • Für die Monate April und Mai 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 31.03.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht, für die Monate April bis September gelten die Ausbildungsvergütungen, wie sie zum 31.03.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 31.03.2017)

    Weitere Informationen sowie die neuen Entgelttabellen 2015/2016 in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Bayern

    Abschluss vom 03.07.2015 (Tarifbereich genossenschaftlicher GH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.06.2015 um 2,7% und ab dem 01.04.2016 um weitere 2,0%
    • Die Monate April und Mai 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 31.03.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 31.03.2017)

    Abschluss vom 22.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.06.2015 um 2,7% und ab dem 01.04.2016 um weitere 2%
    • Für die Monate April und Mai 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 31.03.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 31.03.2017)

    Weitere Informationen sowie die neuen Entgelttabellen 2015/2016 in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Berlin

    Abschluss vom 06.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht, für die Monate April bis September gelten die Ausbildungsvergütungen, wie sie zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016; Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht; bei der Berechnung der Zahlung sind Zeiten des Bezugs von Kinderkrankengeld zu berücksichtigen; Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)
  • Brandenburg

    Abschluss vom 06.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht, für die Monate April bis September gelten die Ausbildungsvergütungen, wie sie zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Abschluss vom 21.07.2015 (Tarifbereich gGH Verbundgruppen):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% mindestens 60€ und ab dem 01.05.2016 um weitere 2%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 50€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)
  • Hamburg

    Abschluss vom 02.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.08.2015 um 25€ im 1. AJ, um 30€ im 2. AJ und um 35€ im 3. AJ und ab dem 01.08.2016 um weitere 15€ im 1. AJ, um 20€ im 2. AJ und um 25€ im 3.AJ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Weitere Informationen zum Abschluss in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Hessen

    Abschluss vom 02.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.05.2015 um 30€ und ab dem 01.05.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Abschluss vom 03.07.2015 (Tarifbereich genossenschaftlicher GH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.05.2015 um 30€ und ab dem 01.05.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Weitere Informationen sowie die neuen Entgelttabellen 2015/2016 in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Mecklenburg-Vorpommern

    Abschluss vom 09.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.08.2015 um 30€ und ab dem 01.08.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Es wurde eine gemeinsame Initiative für gesetzliche Rahmenbedingen zur Nichtanrechnung von tariflicher und betrieblicher Altersvorsorge auf dieauf die gesetzliche Rente vereinbart
    • Laufzeit 24 Monate (bis 30.04.2017)

    Weitere Informationen zum Abschluss in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Niedersachsen-Bremen

    Abschluss vom 15.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.08.2015 um 30€ und ab dem 01.08.2016 um weitere 20€ erhöht, für die Monate April bis September gelten die Ausbildungsvergütungen, wie sie zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Abschluss vom 21.07.2015 (Tarifbereich gGH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Weitere Informationen zum Abschluss in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Nordrhein-Westfalen

    Abschluss vom 24.06.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Die Löhne und Gehälter werden ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.1016 um weitere 2,0% erhöht
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht, für die Monate Mai bis August gelten die Ausbildungsvergütungen, wie sie zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Weitere Informationen zum Abschluss in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Rheinland-Pfalz

    Abschluss vom 16.07.2015 (Tarifbereich Pfalz GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.07.2015 um 30€ und ab dem 01.07.2016 um weitere 50€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Abschluss vom 25.06.2015 (Tarifbereich Rheinland-Rheinhessen GAH):

    • Die Löhne und Gehälter werden ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.1016 um weitere 2,0% erhöht
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.07.2015 um 30€ und ab dem 01.07.2016 um weitere 50€ erhöht, für die Monate Mai bis Juni 2015 gelten die Ausbildungsvergütungen, wie sie zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Pauschalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis zum 30.04.2017)

    Abschluss vom 02.10.2015 (Tarifbereich Rheinland-Pfalz gGH):

    Der bereits am 02.10.2015 erzielte Tarifabschluss mit den Arbeitgebern ist nach deren interner Abstimmung am 09.11.2015 nun endgültig abgeschlossen.

    • 2,7% mehr ab 01.08.2015 (zwei Nullmonate)
    • 2,0% mehr ab 01.06.2016 (ohne Nullmonate)
    • 90 € Einmalzahlung – fällig spätestens im Juni 2016
    • 30 € mehr ab 01.06.2015 (ohne Nullmonate)
    • 20 € mehr ab 01.06.2016 (ohne Nullmonate)
    • Laufzeit 24 Monate (01.06.2015 bis 13.05.2017)
  • Saarland

    Abschluss vom 11.11.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Löhne und Gehälter steigen rückwirkend ab dem 01.09.2015 um 2,0% und ab dem 01.08.2016 um weitere 2,5%
    • Dasselbe gilt für Ausbildungsvergütungen, auch diese werden rückwirkend ab dem 01.09.2015 um 2,0% und ab dem 01.08.2016 um weitere 2,5% erhöht
    • Darüberhinaus wurden keine Einmalzahlungen vereinbart
    • Laufzeit 24 Monate (01.05.2015 bis 30.04.2017)
  • SAT - Sachsen

    Abschluss vom 07.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.06.2015 um 2,7% und ab dem 01.04.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate April und Mai 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 31.03.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 30.04.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung April 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Im Januar 2017 erfolgt eine weitere nicht anrechenbare Einmalzahlung in Höhe von 40€
    • Laufzeit 24 Monate (bis 31.03.2017)

    Weitere Informationen sowie die neuen Entgelttabellen 2015/2016 in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • SAT - Sachsen-Anhalt

    Tarifabschluss vom 27.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.08.2015 um 30€ und ab dem 01.08.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Laufzeit 24 Monate (bis 30.04.2017)

    Tarifabschluss vom 27.07.2015 (Tarifbereich Geno GH Edeka):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.08.2015 um 2,7%
    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.01.2016 (3. Angleichungsschritt)
    • Erhöhung der Lähne und Gehälter ab dem 01.05.2016 um 2,0%
    • Die Ausbildungsvergütungen steigen jeweils zum 1.8. in diesem Jahr um 30 € und im nächsten Jahr um weitere 20 € und werden auch zum 1. Januar 2016 (3. Angleichungsschritt) angeglichen.
    • Spätestens im Mai 2016 gibt es eine nicht anrechenbare Einmalzahlung in Höhe von 90 € (Teilzeitbeschäftigte anteilig).
    • Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann wieder zum 30. April 2017 gekündigt werden.

    Weitere Informationen sowie die neuen Entgelttabellen 2015/2016 in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • SAT - Thüringen

    Abschluss vom 08.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter ab dem 01.07.2015 um 2,7% und ab dem 01.05.2016 um weitere 2,0%
    • Für die Monate Mai und Juni 2015 gelten die Tarifsätze wie sie bis zum 30.04.2015 vereinbart wurden
    • Die Ausbildungsvergütungen werden ab dem 01.09.2015 um 30€ und ab dem 01.09.2016 um weitere 20€ erhöht
    • Für den Zeitraum vom 01.02.2016 bis 31.05.2016 erhalten die Arbeitnehmer/innen eine nichttabellenwirksame, nicht anrechenbare tarifliche Einmalzahlung in Höhe von 90€, zahlbar spätestens mit der Entgeltabrechnung Mai 2016, Berechnungsgrundlage für die vorgenannte Pauschalzahlung ist jeweils ein Viertel des vorgenannten Betrages für jeden vollen Kalendermonat, für den Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld besteht, Teilzeitbeschäftigte erhalten diesen Betrag anteilig im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Arbeitszeit
    • Es wurde eine gemeinsame Initiative zu gesetzlichen Rahmenbedingen der tariflichen und betrieblichen Altersvorsorge unterzeichnet
    • Laufzeit 24 Monate (bis 30.04.2017)

    Weitere Informationen sowie die neuen Entgelttabellen 2015/2016 in der Tarifinfo als PDF zum Download:

  • Schleswig-Holstein

    Abschluss vom 10.07.2015 (Tarifbereich GAH):

    • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,7 % ab 01. Juli 2015
    • Erhöhung der Löhne und Gehälter um 2,0 % ab 01.Mai 2016
    • Für die Monate Februar bis Mai 2016 eine Eimalzahlung von 90 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig); zu zahlen spätestens im Monat Mai 2016
    • Erhöhung der Azubi-Vergütungen von 35 Euro im 1. Ausbildungsjahr ab 01.08.2015, von 30 Euro im 2. Ausbildungsjahr 2015, um 25 Euro im 3. Ausbildungsjahr in 2015
    • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 01.08.2016 im 1. Ausbildungsjahr um 25 Euro, im 2. Ausbildungsjahr um 20 Euro und um 15 Euro im 3. Ausbildungsjahr
    • Laufzeit des Tarifvertrages von 24 Monaten
    • Vereinbarung einer gemeinsamen Initiative für gesetzliche Rahmenbedingungen zur Nichtanrechnung von betrieblicher und tariflicher Altersvorsorge auf die gesetzliche Rente

    Weitere Informationen zum Abschluss in der Tarifinfo als PDF zum Download:

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Author: Edmund Hettinger DC

Last Updated: 19/05/2023

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Name: Edmund Hettinger DC

Birthday: 1994-08-17

Address: 2033 Gerhold Pine, Port Jocelyn, VA 12101-5654

Phone: +8524399971620

Job: Central Manufacturing Supervisor

Hobby: Jogging, Metalworking, Tai chi, Shopping, Puzzles, Rock climbing, Crocheting

Introduction: My name is Edmund Hettinger DC, I am a adventurous, colorful, gifted, determined, precious, open, colorful person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.